Bann: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Bann versteht man oftmals die temporäre Deaktivierung eines Accounts. Führt ein [[Straftäter]] eine Tat aus, deren Bestrafung durch das Gefängnis nicht ausreicht, so wird er gebannt. Die Dauer wird von einem [[Moderator]] festgelegt und liegt meist zwischen einer Stunde und drei Tagen. In besonders schlimmen Fällen wird der Account unwiderruflich gebannt. Dies kann bei einem [[Multi|Multiverdacht]] oder bei einem obszönen Namen direkt nach der Anmeldung geschehen. Wurde man zu Unrecht komplett gebannt, hat man noch 10 Tage Zeit, die Bannung zu widerrufen. Andernfalls wird der Account gelöscht.
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Unter einem Bann versteht man oftmals die temporäre Deaktivierung eines Accounts. Führt ein [[Straftäter]] eine Tat aus, deren Bestrafung durch das Gefängnis nicht ausreicht, oder es handelt sich um eine Wiederholungstat, so wird er gebannt. Die Dauer wird von einem [[Moderator]] festgelegt und liegt meist zwischen einer Stunde und drei Tagen. In besonders schlimmen Fällen wird der Account unwiderruflich gebannt. Dies kann bei einem [[Multi|Multiverdacht]] oder bei einem obszönen Namen direkt nach der Anmeldung geschehen. Wurde man zu Unrecht komplett gebannt, hat man noch 10 Tage Zeit, die Bannung zu widerrufen. Andernfalls wird der Account gelöscht.

Version vom 17. Dezember 2005, 15:59 Uhr

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Unter einem Bann versteht man oftmals die temporäre Deaktivierung eines Accounts. Führt ein Straftäter eine Tat aus, deren Bestrafung durch das Gefängnis nicht ausreicht, oder es handelt sich um eine Wiederholungstat, so wird er gebannt. Die Dauer wird von einem Moderator festgelegt und liegt meist zwischen einer Stunde und drei Tagen. In besonders schlimmen Fällen wird der Account unwiderruflich gebannt. Dies kann bei einem Multiverdacht oder bei einem obszönen Namen direkt nach der Anmeldung geschehen. Wurde man zu Unrecht komplett gebannt, hat man noch 10 Tage Zeit, die Bannung zu widerrufen. Andernfalls wird der Account gelöscht.