Kampfunfähigkeitszauber (Begriffsklärung): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. April 2012, 23:14 Uhr
Der in diesem Artikel beschriebene Zustand herrscht derzeit erst in Welt 1, in den anderen Welten wird er demnächst erscheinen. Sollte eine andere Version des beschriebenen in den anderen Welten bereits aktiv sein, so ist dies gekennzeichnet. Bitte diese Vorlage bei einem Update nicht entfernen, dies wird automatisch mit einem Bot erledigt.
Konkrete Neuerungen: 15min KU bei einem Verräter-Kampf |
Durch folgende Items kann dich ein anderer Spieler kampfunfähig machen:
- den normalen Kampfunfähigkeitszauber (für 1 Stunde)
- den starken Kampfunfähigkeitszauber (für 1 Stunde)
Durch folgende Items machst du dich selbst kampfunfähig:
- den Schutz der Händler (für 30 Minuten)
- den Schutz der mächtigen Händler (für 60 Minuten)
- die schwache Lebenserweiterung (für 30 Minuten)
- den schwachen Tarnzauber (für 15 Minuten)
- den Zauber des langen Lebens (für 30 Minuten)
- den Zauber der unbändigen Wut (für 30 Minuten)
- die Statue der Kraft (für 30 Minuten)
Folgende sonstige Spielmechanismen machen dich kampfunfähig:
- nachdem ein Zauber der Starre auf dich angewendet wurde (für 15 Minuten)
- nachdem man im Kampfgebiet einen Spieler mit weniger KP als man selbst angegriffen hat (für 30 Minuten)
- nach dem man ein Stachelkrokodil oder ein schwaches Stachelkrokodil getötet hat. (für 30 Minuten)
Darüber hinaus können dich folgende Spielmechanismen in eine abgewandelte Form der Kampfunfähigkeit versetzen:
- nachdem man einen Spieler angegriffen hat, wird man gegen diesen Spieler kampfunfähig.
(12 Stunden nach gewonnenem Kampf, 15 Minuten nach verlorenem Kampf bzw. einem Kampf zwischen Verrätern) - der schwache Kampfunfähigkeitszauber, der dich jedoch nur daran hindert, den Anwender anzugreifen. (1 Stunde)
- ein Akademie-Limit, das höher ist als deine XP
Anmerkung: Die letzten drei Möglichkeiten gelten nicht im Kampfgebiet.
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