Kampfunfähig: Unterschied zwischen den Versionen

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(+tarnung)
K (aber nur beim schwachen TZ, dann IMHO auch so hinschreiben)
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* Nachdem ein [[Kampfunfähigkeitszauber]] oder ein [[starker Kampfunfähigkeitszauber]] auf den Charakter angewendet wurde (für eine Stunde).
* Nachdem ein [[Kampfunfähigkeitszauber]] oder ein [[starker Kampfunfähigkeitszauber]] auf den Charakter angewendet wurde (für eine Stunde).
* [[Natla]] werden kampfunfähig wenn sie den [[Schutz der Händler]] anwenden.
* [[Natla]] werden kampfunfähig wenn sie den [[Schutz der Händler]] anwenden.
* Nachdem man [[schwacher Tarnzauber|Tarnung]] angewendet hat. (15 Minuten)
* Nachdem man einen [[Schwacher Tarnzauber|schwachen Tarnzauber]] angewendet (für 15 Minuten).


|Aufhebung=
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Version vom 1. November 2005, 13:07 Uhr


(Kampfunfähig)
Kampfunfähigkeit wird der Zustand eines Charakters genannt, in dem dieser nicht in der Lage ist andere Spieler anzugreifen.
Einbaudatum unbekannt.
Herkunft: Vorzeitige Aufhebung:
  • Kampfunfähigkeit ist nicht aufhebbar.
Funktion:
  • Man kann für die Dauer der Kampfunfähigkeit keine anderen Spieler angreifen (PvP). Für den Kampf mit NPCs hat dieser Zustand keine Wirkung.