Turmgeist: Unterschied zwischen den Versionen

aus FreewarWiki, der Referenz für Freewar
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Erst in W1}}
{{Unique-NPC/Layout|Beschreibung=
{{Unique-NPC/Layout|Beschreibung=
Ein kaum sichtbarer Geist, der nur existiert, um einen Kontrollturm zu bewachen.
Ein kaum sichtbarer Geist, der nur existiert, um einen Kontrollturm zu bewachen.
Zeile 28: Zeile 29:


|Sonstiges=
|Sonstiges=
Als '''Turmgeist''' bezeichnet man das [[NPC]], das einen [[Kontrollturm]] bewacht. Die offizielle Bezeichnung heißt allerdings "Geist von XY", wobei XY dem Namen der Person entspricht, die den letzten Turmgeist an diesem Turm besiegt hat. Die Turmgeister erscheinen nicht sofort, nachdem ein anderer Geist besiegt wurde. Greift man einen Turmgeist der eigenen Fraktion an und überlebt dieser den Schlag, so wird man heimgezaubert. Hat der Turmgeist hingegen weniger [[Lebenspunkte]] als man selbst [[Angriffsstärke]], so stirbt der Geist, unabhängig davon, ob er zur eigenen oder zur anderen Fraktion gehört.
* Als '''Turmgeist''' bezeichnet man das [[NPC]], das einen [[Kontrollturm]] bewacht. Die offizielle Bezeichnung heißt allerdings "Geist von XY", wobei XY dem Namen der Person entspricht, die den letzten Turmgeist an diesem Turm besiegt hat. Die Turmgeister erscheinen nicht sofort, nachdem ein anderer Geist besiegt wurde. Greift man einen Turmgeist der eigenen Fraktion an und überlebt dieser den Schlag, so wird man heimgezaubert. Hat der Turmgeist hingegen weniger [[Lebenspunkte]] als man selbst [[Angriffsstärke]], so stirbt der Geist, unabhängig davon, ob er zur eigenen oder zur anderen Fraktion gehört.
:''Der Geist von XY wendet einen Wegzauber an, und lässt Beispieluser verschwinden.''
*:''Der Geist von XY wendet einen Wegzauber an, und lässt Beispieluser verschwinden.''
 
* Tötet man einen Turmgeist der eigenen Fraktion, so wird man von diesem verflucht und hat für die nächsten ''20 Minuten'' nur noch '''70%''' seiner Lebenspunkte
}}
}}

Version vom 3. Dezember 2007, 18:49 Uhr

Der in diesem Artikel beschriebene Zustand herrscht derzeit erst in Welt 1, in den anderen Welten wird er demnächst erscheinen. Sollte eine andere Version des beschriebenen in den anderen Welten bereits aktiv sein, so ist dies gekennzeichnet. Bitte diese Vorlage bei einem Update nicht entfernen, dies wird automatisch mit einem Bot erledigt.

-

Turmgeist (NPC)

Ein kaum sichtbarer Geist, der nur existiert, um einen Kontrollturm zu bewachen.

Angriffsstärke: 20

Einbaudatum unbekannt.

Items:

Ein Turmgeist lässt eines der beiden Items nur dann fallen, wenn man mit dem Sieg über ihn die Mehrheit der Türme für die eigene Fraktion erobert hat.

Erfahrung: 0 XP

Gold: 0 Goldmünzen

Lebenspunkte: 5.000 LP

Vorkommen:

Sonstiges:

  • Als Turmgeist bezeichnet man das NPC, das einen Kontrollturm bewacht. Die offizielle Bezeichnung heißt allerdings "Geist von XY", wobei XY dem Namen der Person entspricht, die den letzten Turmgeist an diesem Turm besiegt hat. Die Turmgeister erscheinen nicht sofort, nachdem ein anderer Geist besiegt wurde. Greift man einen Turmgeist der eigenen Fraktion an und überlebt dieser den Schlag, so wird man heimgezaubert. Hat der Turmgeist hingegen weniger Lebenspunkte als man selbst Angriffsstärke, so stirbt der Geist, unabhängig davon, ob er zur eigenen oder zur anderen Fraktion gehört.
    Der Geist von XY wendet einen Wegzauber an, und lässt Beispieluser verschwinden.
  • Tötet man einen Turmgeist der eigenen Fraktion, so wird man von diesem verflucht und hat für die nächsten 20 Minuten nur noch 70% seiner Lebenspunkte