Tipps/Tricks Diskussion:Nerven: Unterschied zwischen den Versionen

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:Es steht dir natürlich freu den Artikel zu ändern/zu verbessern. Ich stimme dir übrigens zu ... finde es äußerst zweifelhaft moralisch gesehen Rufmord zu betrieben und so wie es im Moment aussieht, könnte man es so ansehen. Auch wenn es nicht von den FW Gesetzen her verboten ist, ist es vermutlich von den RL gesetzen ... was meint ihr dazu? -- [[Benutzer:Re-Amun|Ra]] ([[Benutzer Diskussion:Re-Amun|Diskussion]])[[?|<span></span>]] 17:46, 31. Mär 2006 (CEST)
:Es steht dir natürlich freu den Artikel zu ändern/zu verbessern. Ich stimme dir übrigens zu ... finde es äußerst zweifelhaft moralisch gesehen Rufmord zu betrieben und so wie es im Moment aussieht, könnte man es so ansehen. Auch wenn es nicht von den FW Gesetzen her verboten ist, ist es vermutlich von den RL gesetzen ... was meint ihr dazu? -- [[Benutzer:Re-Amun|Ra]] ([[Benutzer Diskussion:Re-Amun|Diskussion]])[[?|<span></span>]] 17:46, 31. Mär 2006 (CEST)
:: Nun, natürlich ist das Rufmord. Aber wenn es zutrifft, dann wird es oft gemacht. Man hört häufig Schreie darüber, dass irgendjemand irgendjemanden betrogen hat. Wenn es nicht zutrifft, dann ist es unmoralisch und ich würde es nie machen, aber Betrug ist ja auch bei Tipps&Tricks vorhanden und ich habe auch schon erlebt, wie jemand es tat. Ich habe ja auch hinzugefügt, dass es nicht gemacht werden sollte, wenn es unwahr ist. Ich denke jedoch nicht, dass dies in den RL Gesetzen verboten ist, denn wenn man Freewar spielt, willigt man doch gewissermassen ein, dass man solche Risiken auf sich nimmt, denn es ist von Anfang an klar, dass man innerhalb des Spiels unbeliebt werden kann. Da es nun nur innerhalb des Spiels Rufmord ist und die Ehre (Im Gesetzbuch nennen sie den Ruf so) des Betreffenden im RL nicht beeinträchtigt, ist es wohl kaum verboten. Leute, die einen im RL kennen, würden auch eher glauben, dass dies nicht stimmt, also ist es nicht Rufmord. Sorry, wenn das, was ich gesagt habe, nicht stimmt, aber das schweizerische ZGB kann ich nicht anders interpretieren, selbstverständlich sind jedoch die deutschen Gesetze anders. --[[Benutzer:Civhai|Civhai]] 18:04, 31. Mär 2006 (CEST)

Version vom 31. März 2006, 18:04 Uhr


Ansehen

soll da wirklich "einsamer Baum" stehen und nicht zufällig "alte Eiche"? --Alangar 02:31, 30. Mär 2006 (CEST)

ich denke mal, hier ist die eiche gemeint Langeweile 09:36, 30. Mär 2006 (CEST)
Uh, tschuldigung, ja, die alte Eiche war gemeint.

Ansehen und Kopfgeld

also, das kapitel über ansehen mag ich absolut überhaubt nicht muss ich sagen, das ist für mich rufmord, und kein nerven in dem sinne würd ich streichen, was das kopfgeld angeht, halte ich das für blödsinn, so schnell wie man xp macht, lohnt es sich immer, dass zu teilen 134.91.30.232 15:23, 31. Mär 2006 (CEST)

Es steht dir natürlich freu den Artikel zu ändern/zu verbessern. Ich stimme dir übrigens zu ... finde es äußerst zweifelhaft moralisch gesehen Rufmord zu betrieben und so wie es im Moment aussieht, könnte man es so ansehen. Auch wenn es nicht von den FW Gesetzen her verboten ist, ist es vermutlich von den RL gesetzen ... was meint ihr dazu? -- Ra (Diskussion) 17:46, 31. Mär 2006 (CEST)
Nun, natürlich ist das Rufmord. Aber wenn es zutrifft, dann wird es oft gemacht. Man hört häufig Schreie darüber, dass irgendjemand irgendjemanden betrogen hat. Wenn es nicht zutrifft, dann ist es unmoralisch und ich würde es nie machen, aber Betrug ist ja auch bei Tipps&Tricks vorhanden und ich habe auch schon erlebt, wie jemand es tat. Ich habe ja auch hinzugefügt, dass es nicht gemacht werden sollte, wenn es unwahr ist. Ich denke jedoch nicht, dass dies in den RL Gesetzen verboten ist, denn wenn man Freewar spielt, willigt man doch gewissermassen ein, dass man solche Risiken auf sich nimmt, denn es ist von Anfang an klar, dass man innerhalb des Spiels unbeliebt werden kann. Da es nun nur innerhalb des Spiels Rufmord ist und die Ehre (Im Gesetzbuch nennen sie den Ruf so) des Betreffenden im RL nicht beeinträchtigt, ist es wohl kaum verboten. Leute, die einen im RL kennen, würden auch eher glauben, dass dies nicht stimmt, also ist es nicht Rufmord. Sorry, wenn das, was ich gesagt habe, nicht stimmt, aber das schweizerische ZGB kann ich nicht anders interpretieren, selbstverständlich sind jedoch die deutschen Gesetze anders. --Civhai 18:04, 31. Mär 2006 (CEST)