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Bearbeiten von „Gegenzauber: ferne Reinkarnation“
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Dieser Gegenzauber verhindert, dass beim Tod durch NPCs die Wiedergeburt am Heimatort stattfindet. Stattdessen wird man an dem Ort wiedergeboren, an dem man gestorben ist. Der Gegenzauber wirkt allerdings nur, wenn man selbst das NPC angegriffen hat. Es reicht dafür den Gegenzauber im Inventar zu haben. | Dieser Gegenzauber verhindert, dass beim Tod durch NPCs die Wiedergeburt am Heimatort stattfindet. Der Stattdessen wird man an dem Ort wiedergeboren, an dem man gestorben ist. Der Gegenzauber wirkt allerdings nur, wenn man selbst das NPC angegriffen hat. Es reicht dafür den Gegenzauber im Inventar zu haben. | ||
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* [[Stachelsprungkrebs]] | * [[Stachelsprungkrebs]] | ||
* [[schneller Stachelsprungkrebs]] | * [[schneller Stachelsprungkrebs]] | ||
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* Seit dem 10.11.2016 ist der Gegenzauber: ferne Reinkarnation gegen Verlust durch Tod im Kampf gegen NPCs geschützt. Vorher war es möglich, dass der Zauber gedroppt werden konnte, bevor er auslöste. | * Seit dem 10.11.2016 ist der Gegenzauber: ferne Reinkarnation gegen Verlust durch Tod im Kampf gegen NPCs geschützt. Vorher war es möglich, dass der Zauber gedroppt werden konnte, bevor er auslöste. | ||
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