Turmgeist: Unterschied zwischen den Versionen

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<sup>Ein Turmgeist lässt eines der beiden Items nur dann fallen, wenn man mit dem Sieg über ihn die Mehrheit der Türme für die eigene [[Fraktion]] erobert hat.</sup>
<sup>Ein Turmgeist lässt eines der beiden Items nur dann fallen, wenn man mit dem Sieg über ihn die Mehrheit der Türme für die eigene [[Fraktion]] erobert hat.</sup>
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Version vom 12. Februar 2006, 17:15 Uhr

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Turmgeist (NPC)

Ein kaum sichtbarer Geist, der nur existiert um einen Kontrollturm zu bewachen. Angriffsstärke: 20.

Angriffsstärke: 20

Einbaudatum unbekannt.

Items:

Ein Turmgeist lässt eines der beiden Items nur dann fallen, wenn man mit dem Sieg über ihn die Mehrheit der Türme für die eigene Fraktion erobert hat.

Erfahrung: 0 XP

Gold: 0 Goldmünzen

Lebenspunkte: 5.000 LP

Vorkommen:

Sonstiges:
Als Turmgeist bezeichnet man das NPC, das einen Kontrollturm bewacht. Die offizielle Bezeichnung heißt allerdings "Geist von XY", wobei XY dem Namen der Person entspricht, die den letzten Turmgeist an diesem Turm besiegt hat. Die Turmgeister erscheinen nicht sofort, nachdem ein anderer Geist besiegt wurde. Greift man einen Turmgeist des eigenen Bündnisses an, wird man zu seiner Wiedergeburtsstätte weggezaubert.